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Kennst du schon die neusten Änderungen im ÜStG?

Seit dem 1. Juli 2020 gilt in Basel-Stadt eine überarbeitete Version des Übertretungsstrafgesetz (ÜStG). Falls du sie noch nicht kennst, haben wir für dich die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Was sind meine Rechte im öffentlichen Raum?

§ 5 Ruhestörung und Lärm

Seit den Änderungen darfst du länger mit deinen Kolleg*innen draussen abhängen und z.B. Musik hören oder Skateboard fahren. Die Nachtruhe gilt nun von Montag – Samstag ab 23:00 Uhr (früher 22 Uhr) bis 07:00 Uhr. Aber: an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen gilt nach wie vor eine ganztägige Ruhezeit.

Ausserdem darfst du montags – samstags bis 22:00 Uhr deine eigene Musik über mitgebrachte Böxli hören. Auch hier gilt: an gesetzlichen Feiertagen (z.B. 1. August, 25. Dezember, …) ganztägig «Ruhe».

Auch wenn du durch die neuen Änderungen länger im öffentlichen Raum chillen, quatschen und Musik hören kannst, gilt seit dem 1. Juli 2020 auch eine verschärfte Regelung, was den Verstoss gegen Hausrecht oder Benützungsordnung angeht. Achte auf öffentlichen Plätzen und Arealen, ob es dort solche Haus- / Benützungsordnungen gibt.

Du willst das alles selbst im Gesetz nachlesen? Auf https://www.gesetzessammlung.bs.ch/ findest Du mit Suchbegriff ÜStG das aktuelle Gesetz.




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